AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kaffee Kompetenz M.AY e.K.

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / Das Kaffee Kompetenz Zentrum führt Aufträge unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) aus. Sie sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und concept-f. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, mithin für sämtliche zukünftigen für den Auftraggeber ausgeführten Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, und auch dann, wenn die Bezahlung der Leistungen der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums durch einen Dritten erfolgt.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrums nur an, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender oder abweichender AGB des Auftraggebers.

1.3 Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie in Schriftform erfolgt. Alle Änderungen und Ergänzungen von Verträgen, ebenso wie Zusicherungen und Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum. Als Schriftform gilt Brief, Fax und E-Mail.

1.4 Die AGB der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums werden ausschließlich im Internet auf dieser Website unter dem Menüpunkt AGB veröffentlicht.


2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Alle Angebote der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums erfolgen ausschließlich freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Auftraggeber stellt aufgrund des vorliegenden Angebotes durch eigene Prüfung sicher, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber darüber hinaus verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung oder Bestätigung der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums wirksam.

2.3 Verbindliche Termine, durch deren Nichteinhaltung eine der Vertragsparteien nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

2.4 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, sowie vom Auftraggeber zu verantwortende Umständen (z.B. nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen oder Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte) hat die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum nicht zu vertreten und berechtigen die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.


3. Leistung
3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot und des Preisaushangs der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung, sowie falls vorhanden, einem dem Vertrag zugehörigen Pflichtenheft.

3.2 Von der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums über den vertraglichen Inhalt hinaus freiwillig und unentgeltlich erbrachte Leistungen oder unentgeltlich zur Verfügung gestellte Nutzungsrechte sowie Rabatte, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt oder zurückgezogen werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.

3.3 Möchte der Auftraggeber den Inhalt oder den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, so prüft die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum die Auswirkungen der gewünschte Änderung hinsichtlich des entstehenden Mehraufwandes, dessen Vergütung sowie der notwendigen Verschiebung von Terminen und informiert den Auftraggeber darüber. Der Auftraggeber hat durch das Änderungsverlangen entstehende zusätzliche Kosten zu tragen. Hierzu zählen auch die Prüfung des Änderungswunsches und das Ausarbeiten eines Änderungsvorschlags.

3.4 Bietet die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum eine entsprechende Nachtragsvereinbarung an, kann der Auftraggeber diese annehmen oder ablehnen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

4. Durchführung und Vergütung
4.1 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer die Mehrwertsteuer ist ausdrücklich im Angebot ausgewiesen.

4.2 Mit Auftragsbestätigung beginnt die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrums mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses von seinem Auftrag zurücktreten wollen, stellt die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum ihm die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich der bereits erbrachten Leistungen in Rechnung.

4.3 Die Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Fertigstellung der Arbeit fällig und ist kosten- und lastenfrei innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt bei einem entsprechenden Nachweis vorbehalten.

4.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum berechtigt, den überlassenen Kaffeevollautomaten inkl. jeglichem Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung einzubehalten. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle ausstehenden Entgelte und Vergütungen zu zahlen und zusätzlich die Kosten der Lagerung in Höhe von 5,- Euro pro angefangenem Kalendertag zu tragen.

4.5 Werden zur durchführung der vertraglichen Leistungen von der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums Waren oder Fremdleistungen in Absprache oder nach Beauftragung zugekauft ist eine vorzeitige Abrechnung der Auslagen und ggf. entstehenden Spesen sowie Porto- und Fahrtkosten jederzeit ohne vorherige Absprache möglich. Rechnungen zur Deckung der bezeichneten Auslagen sind sofort und ohne Abzüge zu entrichten. Hierfür besteht kein mehrtägiges Zahlungsziel wie in Punkt 4.3 beschrieben.

4.6 Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums. Entsteht durch die Nutzung vor endgültiger Bezahlung ein Schaden oder Minderung ist diese im Falle des Rücktritts durch den Kunden unaufgefordert auszugleichen.


5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
5.1 Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

5.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


6. Zusammenarbeit
6.1 Der Auftraggeber und die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrums vereinbaren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

6.2 Erkennt eine Vertragspartner, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

6.3 Sowohl Auftraggeber, als auch die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum können einander Ansprechpartner nennen, welche stellvertretend für sie die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten. Änderungen der benannten Ansprechpartner haben sich beide Vertragspartner jeweils unverzüglich mitzuteilen.


7. Gewährleistung

7.1 Die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / Das Kaffee Kompetenz Zentrum leistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen Gewähr dafür, dass die Erstellungsleistungen mängelfrei sind.

7.2 Die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / Das Kaffee Kompetenz Zentrum kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht oder nicht vollständig gezahlt hat.

7.3 Die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / Das Kaffee Kompetenz Zentrum haftet nicht in Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen nachweislich ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

7.4 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht der Gewährleistungspflicht der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums unterliegt, kann der Auftraggeber mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen nach Punkt 4.6 belastet werden.


8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / Das Kaffee Kompetenz Zentrum haftet nur für durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

8.2 Die maximale Haftungssumme ist in jedem Falle auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.


9. Freistellung
9.1 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums und Dritten durch eine rechtswidrige, missbräuchliche oder sittenwidrige Verwendung vertraglicher Leistungen entstehen.


10. Rücktritt
10.1 Die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / Das Kaffee Kompetenz Zentrum ist berechtigt, von dem Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung, zurückzutreten, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum nicht zu verschulden hat, die Erbringung der Leistung erschwert oder unmöglich wird. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen wie Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag oder Sturm sowie Betriebsstörungen, Streik oder behördliche Anordnungen.

10.2 Ebenso ist die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber seine sich aus den AGB oder vertraglichen Vereinbarungen ergebende Pflichten verletzt. Dazu zählen insbesondere Verzug oder qualitative Mängel die eine Vertragserfüllung unmöglich machen, Verzug bei Zahlungen oder mangelnde Bonität des Auftraggebers sowie Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte.

10.3 Ansprüche aus dem Rücktritt gegenüber der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Der Rücktritt kann auch nachträglich erfolgen, wenn die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum obengenannte Pflichtverletzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden.


11. Datenschutz & Verschwiegenheit
11.1 Die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / Das Kaffee Kompetenz Zentrum erhebt und speichert im Zuge der Beauftragung Daten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Ansprechpartner und ggf. von technischen Geräten elektronisch. Diese Daten dienen ausschließlich der Auftragsabwicklung und werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.

11.2 Die von der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums erhobenen Daten werden zu keinem Zeitpunkt ohne ausdrückliches Einverständnis an Partner oder Dritte weitergegeben.

11.3 Zur Kontaktaufnahme, Information über Leistungserbringung oder zur Unterbreitung von Angeboten durch die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / das Kaffee Kompetenz Zentrum wird das Interesse und Einverständnis des Auftraggebers unterstellt und die Nutzungsgenehmigung zu diesem Zweck angenommen. Ein Rücktritt der Stillschweigenden Willenserklärung zur Nutzungserlaubnis der erhobenen Daten kann jederzeit schriftlich und ohne Nennung von Gründen eingereicht werden.

11.4 Die Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / Das Kaffee Kompetenz Zentrum verpflichtet sich zudem der absoluten Verschwiegenheit und Geheimhaltung aller im Rahmen einer Zusammenarbeit oder eines Aussendiensteinsatzes erworbenen Daten und Informationen gegenüber Dritten. Eine Entbindung von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung muss gerichtlich herbeigeführt werden oder kann durch den Auftraggeber schriftlich erfolgen.


12. Schlussbestimmungen
12.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Kaffee Kompetenz M.AY e.K. / des Kaffee Kompetenz Zentrums.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: Januar-2018